„Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen.“
– Robert Frost
Manchmal kann das Wiederherstellen von Daten einfach sein, man muß nur wissen wie…
In der heutigen Zeit sind eigentlich fast alle Smartphones vollverschlüsselt. Das führt dann oft dazu, das die Ermittlungsbehörden darauf angewiesen sind das der Beschuldigte oder Besitzer des Smartphones dumm genug ist, dieses mit seinem Fingerabdruck, seinem Gesicht oder dem Passwort zu entsperrn.
Es gibt auch einige Anbieter, die je nach Smartphone und installiertem Betriebssystem versprechen, dennoch Zugang zu erhalten.
Das sind jedoch Ausnahmen und nicht die Regel.
Was aber tun, wenn der Betroffene ein Mitarbeiter eines Unternehmens war und zur Vernichtung von Beweisen sein Smartphone vollständig gewiped hat?
Im vorliegenden Fall hat der Mitarbeiter (und die hauseigene IT) vergessen, daß das Google Pixel seine Backups zu Google in die Cloud geschoben hat.
Jeden Tag.
Man konnte also sogar anschließend tagesgenau nachweisen, wann welche Daten das Unternehmen verlassen haben.
Natürlich gilt das Gleiche auch für iPhones und iPads, sofern das Cloud-Backup aktiviert wurde, und man die Zugangsdaten für den Account hat (was in den meisten Fällen name@unternehmens.domain ist; wenn nicht, sollte die IT das nachjustieren).